Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) bleibt bei seiner Entscheidung, dass im Bundestag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend ist. Die Aufforderung von Abgeordneten und Mitarbeitern der AfD-Fraktion, Schäuble solle seine entsprechende Allgemeinverfügung zurückziehen, weist der Bundestagspräsident zurück, wie ein Sprecher des Parlaments der F.A.Z. am Freitag mitteilte.
Zur Begründung wurde angeführt, Artikel 40, Absatz 2 des Grundgesetzes sei eine „hinreichende Rechtsgrundlage“ für Schäubles Entscheidung. Dort heißt es: „Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus.“
Zunächst hatte Schäuble zum Schutz gegen Corona-Infektionen nur zum Tragen der Masken aufgefordert. Nachdem sich mehrere Fraktionen beschwert hatten, dass sich vor allem AfD-Abgeordnete und Mitarbeiter ohne Maske im Bundestag bewegten, hatte er die Allgemeinverfügung erlassen.
Die AfD hatte Schäuble daraufhin aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Seitens des Bundestages wird auch darauf hingewiesen, dass das „kein statthafter Rechtsbehelf“ gegen eine Allgemeinverfügung sei.